3. Landschaftsplanerische Maßnahmen
Aus dem Bestand der ökologisch bedeutsamen Gebiete (Schutzgebiete, Wälder, Talräume), neuen Schutzgebietsvorschlägen und jenen Bereichen, die als Potentialflächen aufgewertet werden sollen, wurde ein landschaftsstrukturelles Zielkonzept entwickelt. Soweit diese Maßnahmen flächenbezogen sind und vom Darstellungs- und Festsetzungskatalog der Bauleitplanung gedeckt sind, werden sie in den Flächennutzungsplan integriert. Flächenbezogene Maßnahmen, die nach anderen Vorschriften getroffen werden können (Subsidaritätsklausel), sind nachrichtlich gekennzeichnet (z.B. Schutzgebiete).
Vorschläge für neue Schutzgebiete
Der Maßnahmentyp "Schutzmaßnahmen" beinhaltet die rechtliche Sicherung von Gebieten, die aufgrund ihrer Erhaltungswürdigkeit bzw. Funktion im Landschaftshaushalt eines besonderen Schutzes bedürfen. Neben den bereits nach Naturschutzrecht festgesetzten Gebieten sind im Flächennutzungsplan neue Schutzgebietsvorschläge gekennzeichnet. Die Vorschläge bedürfen zur rechtlichen Umsetzung noch eines naturschutzrechtlichen Verfahrens. Vorgeschlagen werden folgende Gebiete:
Geplante Naturschutzgebiete |
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1. |
Altwasser "Hirschhalde" in Gögglingen/Donaustetten |
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2. |
Donau und Stillwasserbereiche im Gebiet "Lichternsee". |
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Geplante Landschaftsschutzgebiete |
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3. |
Erweiterung LSG am östlichen Ortsrand von Ermingen |
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4. |
Erweiterung LSG am westlichen Ortsrand von Grimmelfingen |
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5. |
Erweiterung LSG im Bereich Lange Weidach/Söflingen |
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6. |
Erweiterung LSG am westlichen Ortsrand von Eggingen |
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7. |
Hangleiten im Donautal in Einsingen |
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8. |
Erweiterung LSG im Örlinger Tal, entlang der B 19 |
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9. |
Erweiterung LSG im Bereich Harthauser Straße/Blau |
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Geplante flächenhafte Naturdenkmale |
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10. |
Magerrasen am Kugelberg im Lehrer Tal |
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11. |
Magerrasen am Zigeunerfels im Lehrer Tal |
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12. |
Magerrasen zwischen Wilhelmsburg und Ruhetal |
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13. |
Magerrasen am Schwedenturm |
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14. |
Magerrasen mit Feldgehölz östlich von Eggingen |
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15. |
Halbtrockenrasenbereiche im Tosertal nördlich von Ermingen |
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16. |
Naßwiesen und Schilfflächen nördlich von Einsingen |
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17. |
Feldgehölze und Heckenbereiche südwestlich von Grimmelfingen |
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18. |
Naßwiesen mit Feldgehölzen südöstlich von Schaffelkingen |
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19. |
Ehemalige Sandgrube in Eggingen. |
Zusätzlich werden in der Landschaftsplan-Maßnahmenkarte Vorschläge für weitere geschützte Grünbestände gemacht, die aber wegen der teilweise geringen Flächenproportionen nicht im FNP gekennzeichnet werden.
Entwicklungsflächen
Einen besonders wichtigen Maßnahmetyp stellen die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dar. Sie sind die eigentlichen Flächen zur Landschaftsentwicklung und umfassen folgende Zielsetzungen:
· Zunächst sollen durch Pflanz- und Extensivierungsmaßnahmen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen ökologisch aufgewertet und hinsichtlich des Landschaftsbildes attraktiver werden;
· die Entwicklungsflächen sollen die Lücken des Grünverbundsystems schließen;
· gleichzeitig sollen in den Entwicklungsflächen vorrangig und in gebündelter Form Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt realisiert werden.
Im einzelnen stellt der Flächennutzungsplan folgende Entwicklungsflächen dar:
Jungingen |
Mitte |
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1. |
Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Feldgehölzen im Katzental |
5. |
Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Obstbäumen östlich Hörvelsinger Weg |
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2. |
Pflanzung von Obstbäumen im Bereich südlich Albstraße |
6. |
Extensivierung im nördlichen Örlinger Tal |
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3. |
Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Feldgehölzen nördlich der Eisenbahn |
7. |
Extensivierung von Wald im südlichen Örlinger Tal |
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4. |
Pflanzung von Obstbäumen westlich des Großen Gehrn |
8. |
Extensivierung, Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Obstbäumen im Lehrer Tal |
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9. |
Pflanzung von Obstbäumen im Blautal |
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Lehr |
Ermingen |
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10. |
Extensivierung und Umwandlung von Acker in Grünland östlich der B10 |
15. |
Anlage von Gewässerrandstreifen und Umwandlung von Acker in Grünland im Harthauser Tal |
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11. |
Extensivierung und Umwandlung von Acker in Grünland im Bereich Rappenbad |
16. |
Pflanzung von Obstbäumen am nördlichen Ortsrand |
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12. |
Pflanzung von Obstbäumen im Bereich Brunnensteig |
17. |
Pflanzung von Feldgehölzen und Aufforstung im Hochsträß-Bereich |
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13 |
Pflanzung von Obstbäumen am westlichen Ortsrand |
18. |
Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Obstbäumen im Bereich Allewind |
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Mähringen |
Wiblingen |
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14. |
Gehölzpflanzung am nördlichen Ortsrand |
19. |
Extensivierung im Bereich Pfingstengrieß/Platzmahd |
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20. |
Pflanzung von Feldgehölzen und Extensivierung im Bereich Hart |
Flurdurchgrünung
Zur Schaffung von Biotopvernetzungen und zur Durchgrünung der strukturarmen Feldflur werden im Flächennutzungs- und Landschaftsplan Vorschläge zur Flurdurchgrünung gemacht. Die nachrichtliche Kennzeichnung ist als symbolhafte Darstellung zu verstehen, das heißt, dass die Festlegung, an welchem genauen Standort die Maßnahmen realisiert werden sollen, der späteren Durchführungsplanung vorbehalten ist.
In folgenden Bereichen sind Flurdurchgrünungen schwerpunktartig durchzu führen:
1. Nördlich Mähringen
2. Nördlich Lehr
3. Südlich Jungingen
4. Hochsträßbereich im Raum Ermingen, Eggingen, Einsingen
5. Bereich Gögglingen, Donaustetten und Unterweiler.
Renaturierung von Fließgewässern
Als weitere nachrichtliche Kennzeichnung werden die zu renaturierenden Wasserläufe dargestellt. Bereiche in naturfernem Zustand sollen durch geeignete Neugestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Gewässerrandstreifen, Sukzession) revitalisiert werden. Grundlage hierfür sind
· die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 68 a und 68 b des Wassergesetzes von Baden - Württemberg und
· das Fließgewässer- und Entwicklungskonzept für den Stadtkreis Ulm aus dem Jahr 1998.