3.                      Landschaftsplanerische Maßnahmen

Aus dem Bestand der ökologisch bedeutsamen Gebiete (Schutzgebiete, Wälder, Talräume), neuen Schutzgebietsvorschlägen und jenen Bereichen, die als Potentialflächen aufgewertet werden sollen, wurde ein landschaftsstrukturelles Zielkonzept entwickelt. Soweit diese Maßnahmen flächenbezogen sind und vom Darstellungs- und Festsetzungskatalog der Bauleitplanung gedeckt sind, werden sie in den Flächennutzungsplan integriert. Flächenbezogene Maßnahmen, die nach anderen Vorschriften getroffen werden können (Subsidaritätsklausel), sind nachrichtlich gekennzeichnet (z.B. Schutzgebiete).

Vorschläge für neue Schutzgebiete

Der Maßnahmentyp "Schutzmaßnahmen" beinhaltet die rechtliche Sicherung von Gebieten, die aufgrund ihrer Erhaltungswürdigkeit bzw. Funktion im Landschaftshaushalt eines besonderen Schutzes bedürfen. Neben den bereits nach Naturschutzrecht festgesetzten Gebieten sind im Flächennutzungsplan neue Schutzgebietsvorschläge gekennzeichnet. Die Vorschläge bedürfen zur rechtlichen Umsetzung noch eines naturschutzrechtlichen Verfahrens. Vorgeschlagen werden folgende Gebiete:

 

Geplante Naturschutzgebiete

 

1.

Altwasser "Hirschhalde" in Gögglingen/Donaustetten 

 

2.

Donau und Stillwasserbereiche im Gebiet "Lichternsee".

     
 

Geplante Landschaftsschutzgebiete

 

 3.

Erweiterung LSG am östlichen Ortsrand von Ermingen  

 

 4.

Erweiterung LSG am westlichen Ortsrand von Grimmelfingen

 

 5.

Erweiterung LSG im Bereich Lange Weidach/Söflingen

 

 6.

Erweiterung LSG am westlichen Ortsrand von Eggingen 

 

 7.

Hangleiten im Donautal in Einsingen
(im Zusammenhang mit Erbach)

 

 8.

Erweiterung LSG im Örlinger Tal, entlang der B 19

 

9.

Erweiterung LSG im Bereich Harthauser Straße/Blau

     
 

Geplante flächenhafte Naturdenkmale

 

10.

Magerrasen am Kugelberg im Lehrer Tal

 

11.

Magerrasen am Zigeunerfels im Lehrer Tal

 

12.

Magerrasen zwischen Wilhelmsburg und Ruhetal

 

13.

Magerrasen am Schwedenturm

 

14.

Magerrasen mit Feldgehölz östlich von Eggingen

 

15.

Halbtrockenrasenbereiche im Tosertal nördlich von Ermingen

 

16.

Naßwiesen und Schilfflächen  nördlich von Einsingen

 

17.

Feldgehölze und Heckenbereiche südwestlich von Grimmelfingen

 

18.

Naßwiesen mit Feldgehölzen südöstlich von Schaffelkingen

 

19.

Ehemalige Sandgrube in Eggingen.


Zusätzlich werden in der Landschaftsplan-Maßnahmenkarte Vorschläge für weitere geschützte Grünbestände gemacht, die aber wegen der teilweise geringen Flächenproportionen nicht im FNP gekennzeichnet werden.

Entwicklungsflächen

Einen besonders wichtigen Maßnahmetyp stellen die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dar. Sie sind die eigentlichen Flächen zur Landschaftsentwicklung und umfassen folgende Zielsetzungen:

·         Zunächst sollen durch Pflanz- und Extensivierungsmaßnahmen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen ökologisch aufgewertet und hinsichtlich des Landschaftsbildes attraktiver werden;

·         die Entwicklungsflächen sollen die Lücken des Grünverbundsystems schließen;

·         gleichzeitig sollen in den Entwicklungsflächen vorrangig und in gebündelter Form Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt realisiert werden.

Im einzelnen stellt der Flächennutzungsplan folgende Entwicklungsflächen dar:

 

Jungingen

 

Mitte

 

1.

Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Feldgehölzen im Katzental

 

5.

Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Obstbäumen östlich Hörvelsinger Weg

 

2.

Pflanzung von Obstbäumen im Bereich südlich Albstraße

 

6.

Extensivierung im nördlichen Örlinger Tal

 

3.

Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Feldgehölzen nördlich der Eisenbahn

 

7.

Extensivierung von Wald im südlichen Örlinger Tal

 

4.

Pflanzung von Obstbäumen westlich des Großen Gehrn

 

8.

Extensivierung, Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Obstbäumen im Lehrer Tal

       

9.

Pflanzung von Obstbäumen im Blautal


 

Lehr

 

Ermingen

 

10.

Extensivierung und Umwandlung von Acker in Grünland östlich der B10

 

15.

Anlage von Gewässerrandstreifen und Umwandlung von Acker in Grünland im Harthauser Tal

 

11.

Extensivierung und Umwandlung von Acker in Grünland im Bereich Rappenbad

 

16.

Pflanzung von Obstbäumen am nördlichen Ortsrand

 

12.

Pflanzung von Obstbäumen im Bereich Brunnensteig

 

17.

Pflanzung von Feldgehölzen und Aufforstung im Hochsträß-Bereich

 

13

Pflanzung von Obstbäumen am westlichen Ortsrand

 

18.

Umwandlung von Acker in Grünland und Pflanzung von Obstbäumen im Bereich Allewind

 

Mähringen

 

Wiblingen

 

14.

Gehölzpflanzung am nördlichen Ortsrand

 

19.

Extensivierung im Bereich Pfingstengrieß/Platzmahd

       

20.

Pflanzung von Feldgehölzen und Extensivierung im Bereich Hart

Flurdurchgrünung

Zur Schaffung von Biotopvernetzungen und zur Durchgrünung der strukturarmen Feldflur werden im Flächennutzungs- und Landschaftsplan Vorschläge zur Flurdurchgrünung gemacht. Die nachrichtliche Kennzeichnung ist als symbolhafte Darstellung zu verstehen, das heißt, dass die Festlegung, an welchem genauen Standort die Maßnahmen realisiert werden sollen, der späteren Durchführungsplanung vorbehalten ist.

In folgenden Bereichen sind Flurdurchgrünungen schwerpunktartig durchzu führen:

1.         Nördlich Mähringen

2.         Nördlich Lehr

3.         Südlich Jungingen

4.         Hochsträßbereich im Raum Ermingen, Eggingen, Einsingen

5.         Bereich Gögglingen, Donaustetten und Unterweiler.


Renaturierung von Fließgewässern

Als weitere nachrichtliche Kennzeichnung werden die zu renaturierenden Wasserläufe dargestellt. Bereiche in naturfernem Zustand sollen durch geeignete Neugestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Gewässerrandstreifen, Sukzession) revitalisiert werden. Grundlage hierfür sind

·         die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 68 a und 68 b des Wassergesetzes von Baden - Württemberg und

·         das Fließgewässer- und Entwicklungskonzept für den Stadtkreis Ulm aus dem Jahr 1998.