Einleitung

1.                     Aufgaben des Nachbarschaftsverbandes

Für die Großstadtbereiche  in Baden-Württemberg sind 1976 die Nachbarschafts-verbände gegründet worden zur Lösung von Stadt-Umland-Problemen zwischen den jeweiligen Kernstädten und ihren Nachbargemeinden. Die Aufgabenstellung bezieht sich konkret auf den Bereich der vorbereitenden Bauleitplanung, die Übertragung weiterer Aufgaben ist möglich.

Mitglieder des Nachbarschaftsverbandes Ulm sind die Stadt Ulm und die Nachbargemeinden Blaustein, Erbach, Illerkirchberg, Hüttisheim, Schnürpflingen und Staig sowie der Landkreis Alb-Donau.

Angepasst an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung und unter Beachtung des Regionalplans hat der Nachbarschaftsverband für das gesamte Verbandsgebiet einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufzustellen und zu beschließen. Dabei ist dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass  den Kommunen die städtebauliche Planung als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen ist. Daraus folgt, dass sie selbst über ihre eigene Entwicklung im Rahmen der Flächennutzungsplanung entscheiden, soweit  die Planungen der anderen verbandsangehörigen Gemeinden davon nicht betroffen sind.

2.                     Aufgabe des Flächennutzungsplanes

Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung sind in § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert.

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und die sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten (Abs.1).

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)  (Abs.2).

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (Abs.  5)).

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich  aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 (1)).

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 (2)).

Der Flächennutzungsplan ist Ausdruck der planerischen Zielvorstellungen der Gemeinde, die in einem förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit festgestellt wurden. Der Flächennutzungsplan hat zwar keine unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber dem Bürger, er bindet aber die Gemeinde selbst und die beteiligten öffentlichen Planungsträger, wenn sie während des Beteiligungsverfahrens dem Plan nicht widersprochen haben (§ 7 BauGB).


Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den Flächennutzungsplan sind:

        Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997, in der gültigen Fassung gem.  Bekanntmachung vom 16.01.1998.

        Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom  23.1.199O,  zuletzt geändert durch Art.3 Investitionserleichterungs- und WohnbaulandG vom 22.4.1993,

        Planzeichenverordnung 199O (PlanzV 9O) vom 18.12.199O.

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Ulm hat am 2. Oktober 1996 den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des bisherigen, seit 1984 gültigen Flächennutzungsplans gefasst. Dieser Beschluss beinhaltet die Festlegung des Planungszeitraumes bis zum Jahr 2010.

Für die wesentlichen Bestandsdaten gilt das Bezugsdatum Jahresende 1995.


3.                     Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans

Nach der Erarbeitungsphase des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs, die bereits die materiellen Planungsziele und eine weitgehende Koordination von Einzelplanungen der unterschiedlichen Planungsträger beinhaltete, war der Plan einem umfangreichen Beteiligungs- und Entscheidungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches zu unterziehen.

Mehrfach wurden die Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie die Bürger in den Gemeinden an der Planaufstellung beteiligt. Die Beratungen und Beschlussfassungen über die hierbei eingebrachten Anregungen in den Gemeindegremien (Ortschaftsrat, Gemeinderatsausschuss, Gemeinderat) und in den Gremien des Nachbarschaftsverbandes (Verwaltungsrat, Verbandsversammlung) erfolgten in öffentlichen Sitzungen. Die wichtigsten Verfahrensschritte sind:

        Aufstellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Ulm  (2. Oktober 1996)

        Vorberatung in den Gemeindegremien

        Bürgeranhörung
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Abstimmung mit den Nachbargemeinden

        Beratung über die Anregungen in den Gemeindegremien

        Auslegungsbeschluss durch die Verbandsversammlung des
Nachbarschaftsverbandes (17. Juli 2000)

        Öffentliche Auslegung

        Auslegungsbeschluss für Teiländerungen in Blaustein
(Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbandes 9.3.2001)

        Öffentliche Auslegung der Planänderungen

        Beratung über die Anregungen in den Gemeindegremien

        Beschluss des Flächennutzungsplans i.d.F.v.15.03.2001 durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes (23. Mai 2001)

        Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das Regierungspräsidium (16.10.2001)

        Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung (21.02.2002)