2.                       Verstärkte regionale Zusammenarbeit

Naturräumliche Gegebenheiten, Infrastrukturvoraussetzungen, gesetzliche Rahmenbedingungen, dazu kollidierende Nutzungsansprüche und nicht zuletzt örtliche Vorbehalte gegenüber siedlungsbedingten Belastungen  in bestimmten Zonen unseres Planungsraumes und dessen Nachbarbereichen verpflichten zu besonders sorgfältiger Abwägung der längerfristigen Auswirkungen von Planungsabsichten. Dennoch ist der Raum Ulm/Neu-Ulm als entwicklungsfähiger Entlastungsstandort zwischen den Verdichtungsräumen Stuttgart und München zu sehen. Durch verkehrsmäßige Standortgunst, Wirtschaftskraft und erkennbare Impulse wie die Entwicklung der Wissenschaftsstadt sind für das Oberzentrum und sein dynamisches regionales Umfeld Entwicklungschancen gegeben, die einen Standortvorteil vor anderen Regionen bedeuten.

Spielt die Landesgrenze im Bereich der Wirtschaft und im Bereich des gesellschaftlichkulturellen Lebens eine relativ untergeordnete Rolle, so wirkt sie im Blick auf hoheitliches Handeln deutlich konkurrenzfördernd. Für regional bedeutsame Standortentscheidungen und für eine geschlossene Imagewirkung nach außen im Standortwettbewerb zwischen den Regionen sind daher die vorhandenen Abstimmungsplattformen weiter zu stärken, insbesondere im gemeinsamen Oberzentrum Ulm/Neu-Ulm.

Für die Entwicklungsplanung im Sinne einer gemeinsamen Flächenvorsorge ist im Stadtumlandbereich künftig auf eine vermehrte funktionale Aufgabenteilung insbesondere bei der Bereitstellung von Gewerbe- und Wohnbauflächen hinzuarbeiten.

Schwindendes Flächenpotential in der Kernstadt Ulm zwingt hier bei Neuansiedlungen zur Beschränkung gewerblicher Flächenangebote auf speziell zentrumsorientierte Nachfrager. In den zentralen Orten des Umlandes können weitere Gewerbestandorte verkehrsgünstig entwickelt werden, die dort zu einem erwünschten Arbeitsplatzangebot führen. Chancen zur Standortentwicklung in interkommunaler Zusammenarbeit, wie sie zwischen Ulm und Dornstadt naheliegen, sollten in regionalem wie örtlichen Interesse genutzt werden, um partikulare Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Auch für den anhaltenden Wohnungsbedarf sind weiterhin größere Flächenausweisungen notwendig. Schwerpunktartige Entwicklungsmöglichkeiten in Ulm und Neu-Ulm werden in bezug auf die konkreten Realisierungsphasen zeitlich aufeinander abzustimmen sein, um etwaige Wohnungsmarktprobleme zu umgehen.

Entsprechend den Entwicklungen in anderen Teilen der Region ist künftig auch in den Entwicklungsorten im Bereich des Nachbarschaftsverbandes Ulm im Zuge städtebaulicher Verdichtung ein breiteres Wohnungsgemenge anzubieten aufgrund der absehbaren Bedarfsentwicklung und zugunsten einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur.

Entgegen dem allgemeinen Entwicklungstrend zum großflächigen Einzelhandel "auf der grünen Wiese" müssen künftige Lösungen gefunden werden, die städtebaulich integriert eine wohnungsnahe Versorgung auch für die weniger mobile Bevölkerung sicherstellen.