6.                       Räumliches Entwicklungsmodell

Dem Flächennutzungsplan wird unter Beachtung von Restriktionen, die sich aus der landschaftlichen Analyse ergeben, ein räumlich-funktionales Entwicklungsmodell zugrunde gelegt.

Dieses sieht die schwerpunktartige Siedlungsentwicklung innerhalb radialer, von der Kernstadt ausgehender Entwicklungsachsen entlang der regionalen Hauptverkehrslinien vor, die auch identisch sind mit den Hauptachsen des künftig zu erwartenden ÖPNV-Verbundnetzes. Mit diesem Konzentrationsmodell lassen sich die wesentlichen raumordnerischen Zielvorstellungen weitgehend erfüllen. Zum einen können zusammenhängende landschaftliche Vorbehaltsräume gesichert werden. Zum anderen wird nur so eine wirtschaftliche Erschließung, eine wirtschaftlich tragfähige Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen, eine günstige Zuordnung von Wohnen und Arbeiten, von Wohngebieten und Erholungsräumen sowie die schnelle Verkehrsver-bindung zur Kernstadt ermöglicht.

In den zwischen den Entwicklungsachsen liegenden Landschaftsräumen soll die Siedlungstätigkeit entsprechend den hier vorwiegend zu berücksichtigenden Belangen der Ökologie, der Land- und Forstwirtschaft und der Naherholung nur in eingeschränktem Umfang vorgesehen werden.