11.                   Wasserschutzgebiete

Im FNP sind die rechtskräftigen Wasserschutzgebiete als Bestand eingetragen, differenziert nach:

·         Zone I    (Fassungsbereich)

·         Zone II   (engere Schutzzone)

·         Zone III  (weitere Schutzzone).

Darüber hinausgehend ist ein grob fachtechnisch abgegrenzter Bereich als geplantes Wasserschutzgebiet (Zone III) dargestellt, das im Westen einen Großteil des Verbandsgebietes umfasst. Es schließt den gesamten Hochsträßraum in Erbach, Ulm und Blaustein ein, zusammen mit dem Bereich der Alb in Blaustein sowie in Ulm, wo dieses bis an die Nordtangente am Eselsberg und an die Ortslagen Lehr und Jungingen heranreicht.