13.                   Eignungsflächen für Windenergieanlagen

13.1.             Planungsrechtliche Voraussetzungen

Die Windenergie gehört neben der  Nutzung von Wasser, Sonne und Biomasse zu den sogenannten regenerativen und umweltfreundlichen Energiequellen. Es ist erklärtes politisches Ziel, angesichts einer drohenden Klimaveränderung verstärkt auch die Windkraftnutzung zu fördern. Angetrieben durch technologische Fortschritte, sinkende Anlagenpreise und eine gesetzliche Einspeiseregelung entstehen immer mehr Anlagen auch im Binnenland.

Mit der Novellierung des BauGB im Jahr 1998 wurden auch die planungsrechtlichen Zulassungskriterien für Windenergieanlagen geändert. Seither sind entsprechende Anlagen gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert; sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen, müssen sie also genehmigt werden, auch wenn es nicht im Sinne der Gemeinde ist.

Um einen Wildwuchs von Anlagen im Außenbereich zu verhindern und ihre Steuerung durch Planung zu ermöglichen, wurde flankierend zur Privilegierung § 35 BauGB um einen Planvorbehalt ergänzt. Mittels dieser Regelung kann die Windkraftnutzung durch die Ausweisung sog. "Eignungsgebiete" an bestimmten Stellen im Gemeindegebiet zugelassen und gleichzeitig auf dem restlichen Gemeindegebiet ausgeschlossen werden. Verboten ist allerdings eine "Negativplanung": die Gemeinden sind verpflichtet, zumindest einen Standort im Gemeindegebiet auszuweisen, an dem die privilegierte Nutzung ausgeübt werden darf.

Der Nachbarschaftsverband Ulm als Träger der vorbereitenden Bauleitplanung weist im neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplan entsprechende Eignungsflächen für Windkraftanlagen aus. Zielsetzung ist, eine planerische Steuerung potentiell geeigneter Standorte zu garantieren.

 

13.2.             Untersuchungsmethodik

Das Verfahren zur Festlegung von Eignungsflächen besteht aus zwei Unter-suchungsebenen: Zunächst wurde durch eine Windpotentialuntersuchung ermittelt, ob und wo ausreichende Windgeschwindigkeiten vorherrschen. Vorgeschaltet war diesem Untersuchungsschritt eine Vorauswahl jener Bereiche, wo überhaupt aufgrund der Topographie ein entsprechendes Windangebot zu erwarten ist (Albhochfläche und der vom Donautal ansteigene Westhang der Holzstöcke). In einem zweiten Unter-suchungschritt wurden in einer raumbezogenen Empfindlichkeitsanalyse alle jene Flächen definiert, auf denen aus raumordnerischer Sicht keine Windenergieanlagen errichtet werden sollten.

 

13.3.             Ermittlung des Windangebots

Für den Bereich der Stadt Ulm wurden bereits 1997 die Gutachter Bangert und Dr. Grauthoff von der Solarstiftung Ulm/Neu-Ulm beauftragt, das Windenergieangebot zu ermitteln. Der Nachbarschaftsverband Ulm hat für die Umlandgemeinden des Verbandes 1999 ebenfalls von diesen zwei Gutachtern das Windangebot ermitteln lassen.

Die Untersuchungen basieren auf Messungen der Windgeschwindigkeit und einer anschließenden rechnergestützten Feinsimulation. Die Messstationen in Ulm standen im Bereich des Science Park II am Eselsberg und nördlich von Jungingen. Zusätzlich wurden Daten einer EVS-Station bei Ermingen und der Wetterstation am Kuhberg ausgewertet. Im Umland wurde in Bermaringen und Wippingen sowie östlich der B 30 zwischen Dellmensingen und Altheim gemessen.

Die Ergebnisse der Messungen haben ergeben, dass an den Standorten mittlere Windgeschwindigkeiten zwischen 2.5 m/sec. (Station Kuhberg) und 4.0 m/sec. (Station Ermingen) vorliegen.

In einem anschließenden sog. "Feinscreening" wurde anhand der gemessenen Daten, vorliegender Höhendaten und einer Nutzungskartierung mittels Computersimulation das mittlere Jahreswindangebot für eine Höhe von 60 m berechnet.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen für den nordwestlichen Untersuchungsbereich ein Jahreswindangebot von 700 kWh/qm a im Lauter- und Kiesental bis zu punktuell über 1.800 kWh/qm a an der südwestexponierten oberen Hangkante des Lautertales. Die windoffenen Hochflächen um Bermaringen und Wippingen weisen ein Jahreswindan-gebot zwischen 1.400 und 1.600 kWh/qm a auf. Diese Werte werden auch im süd-lichen Untersuchungsbereich erreicht, wobei hier allerdings keine starke räumliche Differenzierung vorhanden ist.

Im Stadtgebiet Ulm weist der südliche Hochsträßbereich Werte zwischen 800 und 1.200 kWh/qm a auf. Ein stärkeres Windangebot wird erwartungsgemäß an der Hangkante des Hochsträß und auf den Höhen bei Ermingen erreicht; hier liegen punktuelle Werte von bis zu 1.800 kWh/qm a vor. Werte von bis zu 1.400 kWh/qm a sind auf dem Eselsberg sowie im Bereich von Mähringen, Jungingen und Lehr zu erwarten.

Insgesamt allerdings ist das Windangebot im Raum des Nachbarschaftsverbandes Ulm im Vergleich beispielsweise zu den Höhenlage von Schwäbischer Alb, insbesondere aber dem Schwarzwald und der Nordsee, als "sehr gering" bis "mittel" einzustufen.

 

13.4.             Raumbezogene Empfindlichkeitsanalyse

Bei der raumbezogenen Empfindlichkeitsanalyse wurden alle bestehenden und geplanten Siedlungsflächen, Schutzgebiete, Gewässer, Wald und bestimmte Infrastruktureinrichtungen jeweils mit bestimmten Pufferzonen als Bereiche definiert, in denen aus raumordnerischer Sicht keine Windenergieanlagen errichtet werden sollten. Folgende Kriterien wurden herangezogen, wobei sich die Breite der Pufferzonen aus einem Erlass des Landes Baden-Württemberg zur baurechtlichen Behandlung von Windenergieanlagen bzw. aus bundesweit üblichen Werten ergibt:

 

Flächenanspruch

Pufferzone

 

1.

Siedlungsbereich mit überwiegend Wohnbebauung

500 m

 

2.

Geplante Wohnbebauung

500 m

 

3.

Einzelhausbebauung im Aussenbereich

300 m

 

4.

Naturschutzgebiet Bestand

200 m

 

5.

Wald

100 m

 

6.

Wasserschutzgebiet Zone I

-

 

7.

Größere Fließgewässer

50 m

 

8.

Stehende Gewässer           >  0,5 ha

50 m

 

9.

Hochspannungsleitungen     110 KV

50 m

 

10.

Autobahn

40 m

 

11.

Bahnanlagen

40 m

 

12.

Flugplatz

Bauverbotszone

 

13.

Geplantes Naturschutzgebiet

-

 

14.

Gewerbe-/Sondergebiete Bestand/Planung

-

 

15.

Großflächige Sportanlagen/Kleingartenanlagen

-

 

16.

Landschaftsschutzgebiet Bestand/Planung

-

 

17.

Wasserschutzgebiet Zone II

-

 

18.

Abbaugebiet

-

 

19.

Richtfunkstrecken

100 m

Zusätzlich ist ein Abstand von 500 m zu solchen Gebieten einzuhalten, die eine große Bedeutung für die Vogelwelt haben (Vogelschutzgebiete gem. Natura 2000 - Gebietskulisse des Landes Baden- Württemberg).

Die Analyse zeigt, dass um die Blausteiner Ortsteile Bermaringen, Wippingen und Markbronn, im Bereich des Ulmer Nordens sowie Teilbereichen des Hochsträß und im südlichen Teil des Verbandsgebiets größere Flächen frei von Restriktionen vorhanden sind.

 

13.5.             Potenzielle Eignungsflächen

Das Übereinanderlegen beider Untersuchungsebenen ergibt potenzielle Standorte, die über ein ausreichendes Windangebot verfügen und wo keine Ausschlusskriterien vorhanden sind. Als weitere Standortvoraussetzungen sind eine Einspeisungsmöglichkeit in das Stromnetz in einer akzeptablen Entfernung, das Vorhandensein von Straßen oder befestigten landwirtschaftlichen Wegen sowie eine ausreichende Flächengröße notwendig.

Insgesamt ergeben sich 29 potentielle Standorte, die nun nachfolgend auf ihre Eignung hin bewertet werden.

 

Gemarkung Blaustein:

   

Standort

Jahreswindangebot

Eignung

 

1.

Nördlich Bermaringen

"Lehle/Bei den Säulen"

1.200 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über Treffensbucher Straße und landwirtschaftliche Feldwege. Einspeisungsmöglichkeit in 110 KV-und 20 KV-Leitung. Fläche zweiseitig von Wald begrenzt. Abstand zum Siedlungsrand 2000 m.

Fläche geeignet.

 

2.

Nördlich Bermaringen

"Scharenstetter Höhe"

1.400 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über Treffensbucher Straße,

K 7406 und landwirtschaftliche Feldwege. Einspeisungsmöglichkeit in 220 KV- und 20 KV-Leitung.

Abstand zum Siedlungsrand

600 m.

Fläche geeignet.


 

3.

Nordöstlich Bermaringen

"Daloser Wegle"

1.400 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über landwirtschaftliche Feldwege. Einspeisungsmöglichkeit in 20 KV-Leitung.

Kleine Fläche in Insellage.

Abstand zum Siedlungsrand

500 m.

Fläche nicht geeignet.

 

4.

Östlich Bermaringen

"Blumenhau"

1.400 - 1.600 kWh/m² a

Landwirtschaftlich genutzte Fläche. Erschließbarkeit über Gemeindeverbindungsstraße. Einspeisungsmöglichkeit vorhanden.

Entfernung zum Siedlungsrand 1.000 m.

Fläche geeignet.

 

5.

Nördlich Hohenstein

"Säure"

1.400 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über K 7383. Einspeisungsmöglichkeit in 20 KV-Leitung.

Entfernung zum Siedlungsrand 700 m.

Fläche bedingt geeignet.

 

6.

Westlich Weidach

"Böhringer"

1.200 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Fläche. Erschließbarkeit über K 7383. Einspeisungsmöglichkeit in 20 KV-Leitung. Landschaftlich sensibler Bereich, da Nahbereich des Lautertales. Geringe Flächengöße.

Entfernung zum Siedlungsrand 600 m.

Fläche nicht geeignet.

 

7.

Nördlich Weidach

"Baurenhäule"

1.400 - 1.600 kWh/m² a

Landwirtschaftlich genutzte Fläche. Erschließbarkeit über landwirtschaftliche Feldwege. Ein-
speisungsmöglichkeit in 20 KV-Leitung. Geringe Flächengröße.

Entfernung zum Siedlungsrand 500 m.

Fläche nicht geeignet.

 

8.

Nördlich Weidach

"Blümlesäcker

1.200 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über Bollinger Straße. Einspeisungsmöglichkeit in 20 KV-Leitung. Keine Vorbelastung des Standortes durch technische Infrastruktur; große visuelle Verwundbarkeit. Häufung von § 24a-Biotopen.

Entfernung zum Siedlungsrand 500 m.

Fläche nicht geeignet.





9.

Nördlich Wippingen

"Esch/Bubenhalde"

1.400 - 1.800 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über L 1236 und landwirtschaftliche Feldwege. Einspeisungsmöglichkeit in 20 KV-Leitung.

Entfernung zum Siedlungsrand 1000 m.

Fläche geeignet.

 

10.

Westlich Wippingen

"Immenstall"

1.200 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie im Nahbereich des Sportplatzes. Erschließbarkeit über L 1236 und landwirtschaftliche Feldwege. Einspeisungs-möglichkeit in 20 KV-Leitung. Landschaftlich sensibler Bereich, zahlreiche § 24a-Biotope vorhanden. Langfristig Richtung der künftigen städtebaulichen Entwicklung.

Entfernung zum Siedlungsrand 500 m.

Fläche nicht geeignet.

 

11.

Oberherrlingen

"Burgholzäcker"

1.400 - 1.800 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit schwierig, evtl. über nicht ausgebaute landwirtschaftliche Feldwege. Keine Einspeisungsmöglichkeit vorhanden.

Entfernung zum Siedlungsrand 500 m.

Fläche bedingt geeignet.

 

12.

Südlich Weidach

"Mahdstein"

1.400 - 1.600 kWh/m² a

Landwirtschaftlich genutzte Fläche. Erschließbarkeit über K 7383. Keine Einspeisungsmöglichkeit vorhanden. Landschaftlich sensibler Bereich, da Randbereich zum Lautertal. Geringe Flächengröße.

Entfernung zum Siedlungsrand 500 m.

Fläche nicht geeignet.

 

Gemarkung Ulm:

 

13.

Nordwestlich Mähringen

"Sahlenäcker"

1.200 - 1.400 kWh/m² a

Kuppenlage von knapp 600 m Höhe mit nach Westen und Osten abfallendem Hangbereich. Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über L 1239, Bollinger Weg und landwirtschaftliche Feldwege.

Fläche geeignet.

 

14.

Südlich Gewerbegebiet

Ulm-Nord im Bereich "Stocket"

1.200 - 1.400 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Abstand zur nahgelegenen Wohnbe-bauung in Jungingen ca. 700 m.

Fläche bedingt geeignet.

 

15.

Nördlich Jungingen

Höhe und Hagfeld

1.200 - 1.400 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über landwirtschaftliche Feldwege. Zwei Teilflächen von insgesamt ca. 24 ha Größe. Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Jungingen ca. 500 m.

Fläche geeignet.


 

16.

Südlich Jungingen

Bereich Hörvelsinger Weg

1.000 - 1.400 kWh/m² a

Wegen der exponierten Lage verfügt die Fläche nur im oberen Bereich über gute Windverhältnisse. Die Fläche liegt innerhalb potentieller Gewerbeflächen sowie innerhalb des Sicherheitsbereiches eines Sprengstofflagers.

Fläche nicht geeignet.

.

 

17.

Östlich Eggingen

"Steige"

1.000 -1.400 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlicher Flächen am Südhang des Hochsträß. Landschaftlich sensibler Bereich, große Fernwirksamkeit. Fläche wird von Richtfunkstrecke durchschnitten; geringe Flächengröße.

Fläche nicht geeignet.

 

18.

Südlich Einsingen

"Aspach"

1.200 - 1.400 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlicher Flächen ebenfalls am Südhang des Hochsträß. Landschaftlich sensibler Bereich mit großer Fernwirksamkeit.

Geringe Flächengröße.

Fläche nicht geeignet.

 

Gemarkung Erbach:

 

19.

Südlich Dellmensingen

Bohnäcker

1.400 - 1.600 kWh/m²

Fläche aus denkmalpflegerischer Sicht problematisch, da das kulturhistorisch wertvolle Ensemble aus Schloss und Kirche in Dellmensingen, insbesondere aber des Erbacher Schlosses mit dem Schlossberg als wichtige Landmarke in ihrer Fernwirksamkeit entwertet werden.

Fläche nicht geeignet.

 

20.

Östlich Dellmensingen

Triebäcker

1.400 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlicher Flächen. Potentieller gewerblicher Entwicklungsbereich. Denkmalpflegerische Aspekte wie bei Fläche 19.

Fläche nicht geeignet.

 

21.

Östlich Dellmensingen

Hungerberg

1.200 - 1.600 kWh/m² a

Diese Fläche ist, ebenso wie Fläche 22. nordwestlich von Hüttisheim, prinzipiell geeignet. Der Bereich östlich der B 30 innerhalb der sog. Holzstöcke ist jedoch als ein zusammenhängender Landschaftsraum zu sehen, der vom Landschaftsbild als sensibel einzustufen ist. Obwohl das Windangebot an allen potentiellen Standorten ausreichend ist, würde eine Ausweisung aller möglicher Standorte eine zu hohe Belastung des Landschaftsbildes bedeuten. Es wird deshalb nur der  Standort westlich von Altheim vorgeschlagen.

 

22.

Nordwestlich Hüttisheim

Bödemle

1.400 - 1.800 kWh/m² a

siehe Fläche 21.


 

23.

Westlich Humlangen

Belzenberg

1.-400 - 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlicher Flächen. Topographisch bewegter und landschaftlich sensibler Bereich in Nachbarschaft zum Schmiechen-Tal.

Fläche nicht geeignet.

 

24.

Westlich Hüttisheim

Stetter Weg

1.400 - 1.800 kWh/m² a

Kuppenlage westlich der Ortschaft. Langfristig Richtung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung.

Fläche nicht geeignet.

 

25.

Östlich Hüttisheim

Lauhäcker

1.400 - 1.800 kWh/m²

Lage innerhalb landwirtschaftlicher Flächen. Erschließbarkeit über Gemeindeverbindungs-
straße, Einspeisungsmöglichkeit vorhanden.

Fläche geeignet.

 

26.

Südöstlich Hüttisheim

Freiburg

1.600 - 1,.800 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlicher Flächen. Erschließbarkeit über Gemeindeverbindungs-
straße, Einspeisungsmöglichkeit vorhanden.

Fläche geeignet.

 

27.

Südöstlich Hüttisheim

Allghau

1.600 - 1.800 kWh/m2 a

Nach den o.g. Kriterien geeignet, aber wegen der Lage in einer Anflugstrecke zum Heeresflugplatz Laupheim nicht  geeignet.

 

Gemarkung Staig:

 

28.

Östlich Weinstetten

Lücke

1.400 - 1.800 kWh/m² a

Fläche liegt in topographisch bewegtem Gelände beidseits der K 7371.

Landschaftlich sensibler Bereich.

Fläche nicht geeignet.

 

29

Westlich Altheim

Am Langen Weg

1.400 – 1.600 kWh/m² a

Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Erschließbarkeit über landwirtschaftliche Feldwege. Einspeisungsmöglichkeit vorhanden.

Fläche geeignet.

 

13.6.             Vorgeschlagene Eignungsflächen

Die Bewertung der 29 potentiellen Eignungsflächen ergab zehn geeignete und drei bedingt geeignete Bereiche, die bei einem ausreichenden Windangebot keine Restriktionen aufweisen und somit als Eignungsflächen vorgeschlagen werden könnten. Da in einigen Fällen einzelne Gemeinden bzw. Ortsteile mehrere Eignungsflächen aufweisen und somit überproportional belastet würden, wird pro Ortsteil jeweils nur eine Fläche ausgewiesen. Insgesamt ergeben sich somit folgende Eignungsflächen:


 

- Blaustein - Bermaringen,

Gewann Blumenhau

 

- Blaustein - Wippingen, 

Gewann Esch

 

- Ulm-Mähringen,   

Gewann Salenäcker

 

- Ulm-Jungingen,    

Gewann Höhe

 

- Staig-Altheim,   

Gewann Am langen Weg

Mit dieser Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen erfolgt eine planerische Steuerung möglicher Vorhaben auf geeignete Standorte bei gleichzeitigem Ausschluss im übrigen Verbandsgebiet. Damit werden einerseits Umwelt- und energiepolitisch relevante Aspekte gefördert, gleichzeitig wird aber auch eine geordnete Entwicklung des Siedlungsraumes gewährleistet.