2.                       Freiflächen

Der engere Stadtbereich Ulms ist trotz baulicher Überformung nach wie vor charakterisiert durch die bewegte Topographie und deutlich geprägt durch  vielfältig erhaltene naturnahe Landschaftsstrukturen und innenstadtnahe Grünflächen. Diese sind als Freiflächensystem der Stadt erkennbar, das zentrums- und wohnungsnahe Erholungsräume bietet, die, bei ihrer radialen Ausrichtung, nach außen jeweils Anschluß in die freie Landschaft finden.

Örlinger Tal, Lehrer Tal, Harthauser Tal und die unbebauten Flächen im Blautal, der Viehtrieb in Söflingen, die Grünzäsuren am Eselsberg und unterhalb des Braunlandes sowie der durchgehende Uferbereich entlang der Donau sind wichtige ökologische Ausgleichsräume im Stadtgefüge.

Der Außenbereich der Stadt ist noch weitgehend durch intensiv betriebene Landwirtschaft  und durch stadtnahe Waldgebiete geprägt. Durch seine  vielgestaltige Albrandlage und die Täler von Donau, Blau  und Iller ist der Landschaftsraum mit attraktiven Naherholungsgebieten ausgestattet.  Aufgrund  ihrer natürlichen Ausstattung sind diese Bereiche weitgehend  unter Landschaftsschutz gestellt

Zunehmend zeigen sich im Außenbereich Nutzungskonflikte, die in der vorbereitenden Bauleitplanung zu beachten bzw. einer Abwägung zu unterziehen sind. Diese Konflikte entstehen durch den anhaltenden Flächenbedarf für die Siedlungsentwicklung zu Lasten der Landwirtschaft, wachsende Forderungen der Wohnbevölkerung nach Flächen für Freizeitaktivitäten und Erholung, des weiteren durch Flächenansprüche für sog. privilegierte Nutzungen wie landwirtschaftliche Aussiedlungsvorhaben, Gartenbaubetriebe, Pensionstierhaltungen und für Vorhaben zum  Rohstoffabbau von Kalk, Sand oder Kies.

Der Flächennutzungsplan enthält für den Außenbereich,  neben der Verteilung der Nutzflächen,  die nachrichtliche Darstellung von bestehenden naturschutzrechtlichen Festsetzungen  und insbesondere die Darstellung der Ziele der Landschaftsplanung zum Erhalt wertvoller Landschaftsstrukturen und zur Entwicklung der Landschaft (siehe dazu Kap.II.3).

2.1.                 Flächen für die Landwirtschaft

Mit etwa 41% des gesamten Ulmer Stadtgebiets stellt die Landwirtschaft   flächenmäßig nach wie vor den dominierenden Nutzungsanteil dar. Weite  Teile  zeichnen sich durch gute bis sehr gute Bodenqualität aus, so insbesondere im Norden Ulms der Raum um Jungingen, der nach Süden abfallende Hochsträßbereich und im Süden die Flächen um Unterweiler.

Die siedlungsbedingten Probleme, die sich im unmittelbaren Randbereich der Kernstadt für die Landwirtschaft in besonderem Maße ergeben, z.B. auch die schwindenden Entwicklungsmöglichkeiten bei Aussiedlungsvorhaben, können im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nur teilweise gelöst werden.

Siedlungsbedingte Flächenverluste der Landwirtschaft  hat die Stadt Ulm  in der Vergangenheit weitgehend durch Bereitstellung von Ersatzflächen auszugleichen versucht, sie wird auch  weiterhin dahingehend bestrebt sein.

Vielfach wird gefordert, im Flächennutzungsplan Vorrangbereiche oder Sondergebiete für die Ansiedlung landwirtschaftlicher Betriebe auszuweisen. Im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Ulm sind im Bereich Wippingen und Erbach Sondergebiete für die Landwirtschaft dargestellt. Das Instrumentarium der Sonder- oder Vorranggebiete zur Steuerung der Aussiedlungsvorhaben ist jedoch kaum  wirksam anzuwenden, weil durch die Privilegierung kein Ausschluss an anderer Stelle im landwirtschaftlich genutzten Außenbereich erfolgen kann.

Wie weit der tiefgreifende Strukturwandel in der Landwirtschaft auch im engeren Stadtumlandbereich zur Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzflächen führen wird, ist nur schwer abzuschätzen. Deutlich ist die Notwendigkeit, daß für die Landwirtschaft im Großstadtbereich eine geänderte Funktion gesehen werden muß gegenüber peripheren Gebieten. Eine "mittlere Intensität" mit der Übernahme landschaftsschützender und -pflegerischer Funktionen kann eine Zielsetzung sein, die langfristig auch den landwirtschaftlichen Betrieben eine (zumindest Neben-) Erwerbsperspektive, eventuell in Verbindung mit geeigneten Direktvermarktungsinitiativen, bieten kann.

2.2.                 Wald

Die gesamte Waldfläche umfasst rund 20 % des Stadtgebiets. Größere, zusammenhängende Laub- und Mischwälder liegen im Westen Söflingens und im nördlichen Hochsträßbereich um Ermingen und Eggingen. Der Ulmer Norden ist wie die gesamte Ulmer Alb waldarm. Kleinere Waldflächen befinden sich östlich Jungingens, auf dem Eselsberg und im Schammental mit den bewaldeten Hängen des  Mähringer Berges. Die Ausläufer des großen Waldgebiets der Holzstöcke reichen mit überwiegend Nadelholzbeständen im Süden in das Stadtgebiet herein. Von besonderer Bedeutung für Wasserhaushalt, Naherholung und Landschaftsbild sind die Auwaldbestände an Donau und Iller sowie der Hangwald im Bereich Böfinger Halde.

Neue  Waldpflanzungen sind im Bereich zwischen Donau und Iller und beiderseits der Wiblinger Allee geplant. Auf der Grundlage des neu erarbeiteten Landschaftsplanes werden dabei frühere Planungen ergänzt. Als geeignete Aufforstungsstandorte sind Flächen am Mähringer Berg, östlich von Ermingen und im Westen von Einsingen dargestellt. Im  Donautal sind bei  Gögglingen zwischen der Donau und der Altwasserschleife Flächen für landschaftliche Entwicklungsmaßnahmen gekennzeichnet, in denen auwaldähnliche Bestände entwickelt werden sollen.

2.3.                 Grünflächen

2.3.1.           Parks und innerstädtische Grünanlagen

Am östlichen Innenstadtrand liegt die Friedrichsau als große öffentliche Parkanlage. Sie ist in attraktiver Weise Teil des die Stadt durchziehenden, flussbegleitenden Freiraums an der Donau. In jüngster Zeit wurde unterhalb der Universität am Rande des Lehrer Tals der Botanische Garten als eine weitere größere, öffentlich nutzbare Parkanlage gestaltet.

Die Innenstadt ist nicht sehr reich an öffentlich nutzbaren und gärtnerisch gestalteten Freiflächen. Als kleinere quartierbezogene Parks bestehen der Alte Friedhof, der Karlsplatz sowie die Anlage am Kobelgraben. Kleinere intensiv genutzte "Grüne Plätze" sind im Rahmen der städtebaulichen Detailplanung in der Innenstadt angestrebt. Mit der Umsetzung des Entwicklungskonzepts für die Blau sind in der Innenstadt wie in der dicht bebauten Weststadt Verbesserungen zu erkennen.

Die Ehinger Anlagen und die Grünanlagen an Stauffen- und Zollernring sind im Zuge der ehemaligen Wallanlagen markante aber durch tangierende Verkehrsflächen nur eingeschränkt nutzbare Freiflächen. Durch Umgestaltung der Glacisanlagen der Wilhelmsburg können für die Innenstadt intensiver nutzbare Grünflächen aktiviert werden.

Die vorhandenen Siedlungsschwerpunkte sind in ausreichendem Maße mit Grünflächen ausgestattet. Am Eselsberg ist der Raum  zwischen der noch nicht abgeschlossenen Wohnbebauung und der Universität als geplante Grünfläche dargestellt, die parkartig ausgestaltet werden soll. Für den Stadtteil Wiblingen mit dem stark verdichteten Wohngebiet Tannenplatz ist eine weitere Aufwertung des Naherholungsangebots geplant.

Die Grünflächenbereiche in der Übergangszone zur freien Landschaft sollen generell als Naherholungsgebiete weiterentwickelt werden und sind Schwerpunkte der Planung von Landschaftsentwicklungsmaßnahmen, die im Einzelnen in einem Maßnahmenkatalog im folgenden Kapitel 3 dargelegt sind.

2.3.2.           Sportflächen

Dem Flächennutzungsplan ist für Ulm der 1995  verabschiedete und auf das Jahr 2010 ausgerichtete Sportstättenentwicklungsplan zugrunde gelegt. Vorrangiges Ziel ist darin, das jetzige Niveau der Sportstättenversorgung zu halten, den veränderten Bedürfnissen anzupassen und bei Bedarf auszubauen.

Spiel- und Sportflächen, die der sportlichen Betätigung in Vereinen dienen und darüber hinaus der Bevölkerung weitgehend frei zugänglich sein sollen, sind in günstiger Zuordnung zu Wohngebieten sowie in möglichst enger Verbindung mit Schulstandorten anzustreben. Hinzu kommen die topographischen und erschließungstechnischen Standortbedingungen.

Kinderspielplätze und sogenannte Bolzplätze sind im Flächennutzungsplan nicht im Einzelnen dargestellt. Diese sind bei relativ geringem Flächenbedarf entweder Bestandteil der Wohngrundstücke oder als Einrichtungen in den internen Grünflächen der Baugebiete in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Aus dem Sportstättenenentwicklungsplan ergibt sich die notwendige Ausweisung zusätzlicher Sportflächen. Für verschiedene Vereine ist zudem eine Standortneubestimmung erforderlich.

Neue Sportflächenstandorte sind im Zuge der Flächennutzungsplan-Fortschreibung geplant:

·         Südwestlich Lehr an der Nordtangente für den Erweiterungsbedarf der Ortsteile im Ulmer Norden in Verbindung mit dem Sportflächenbedarf  der Universität. Dieser Standort stellt in verkehrsgünstiger Lage auch ein Flächenpotential für die in Ulm geplante Großsporthalle dar.

·         Nördlich Böfingen an der B 19 für den zusätzlichen Freiflächenbedarf des SSV 1846, der am bestehenden Standort in der Friedrichsau nicht mehr gedeckt  werden kann, sowie für den Verein SKF SWU.

·         In Söflingen, westlich des Kurt-Schumacher-Rings. Für den Zusatzbedarf der TSG Söflingen, der am bestehenden Standort an der Harthauser Straße nicht gedeckt werden kann, ist ein Ergänzungsstandort im  Gewann "Lange Weidach" geplant.

·         Unterhalb des Eselsberg, in der Neuanlage Pfaffenkau, sind ergänzende Sportflächen des VfB Schwarz-Rot dargestellt.

Sportflächenerweiterungen sind dargestellt auf dem Kuhberg - die großflächige Ergänzung der Sport- und Freizeitanlage entsprechend der Darstellung des bisherigen Flächennutzungsplans - sowie an vorhandenen Standorten in Jungingen, Lehr, Mähringen, in Donaustetten und Einsingen.

2.3.3.           Kleingärten

Das Angebot an Kleingartenanlagen erfüllt nach wie vor eine wichtige Funktion im Bereich von Freizeit und Erholung. Der Kleingartenbestand ist in Ulm vergleichsweise hoch, in Teilräumen besteht  jedoch weiterer Ergänzungsbedarf.

Die vorhandenen  Kleingartenanlagen liegen überwiegend  in größeren Einheiten konzentriert und sind in das Netz der öffentlichen Grünflächen integriert. Größere Neuanlagen bzw. Ergänzungsflächen sind dargestellt in Wiblingen (Galgenfeld und südlich des Binsenweiher), in der Hangzone unterhalb der Barbaralinde, an der Kohlplatte, im Örlinger Tal nördlich des "Grünen Grabens" und östlich Jungingens.

2.3.4.           Friedhöfe

Der Hauptfriedhof an der Stuttgarter Straße gilt als Bestattungsanlage für das gesamte innere Stadtgebiet. Größere Stadtteilfriedhöfe besitzen Söflingen und Wiblingen. Die eingemeindeten Stadtteile haben ihre eigenen Friedhöfe.

Längerfristig absehbarer Bedarf an Erweiterungsflächen ist in den Darstellungen des Flächennutzungsplans für den Hauptfriedhof, für Söflingen,  Wiblingen und  Grimmelfingen berücksichtigt.