3.                       Landschaftsplanerische Maßnahmen

Neben den Aussagen zur Siedlungsentwicklung wie Bauflächen, Einrichtungen des Gemeinbedarfs und den Verkehrsflächen bilden landschaftsplanerische Darstellungen einen anderen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt im Flächennutzungsplan. Diese Darstellungen sind aus dem landschaftsplanerischen Fachgutachten entnommen, das parallel zum Flächennutzungsplan erarbeitet wurde und aus dem die wesentlichen Maßnahmen in den Flächennutzungsplan integriert sind.

Vorschläge für neue Schutzgebiete

In der Gemeinde Blaustein sind bereits in großem Maße Schutzgebiete festgelegt. Von herausragender Bedeutung sind dabei sicherlich die Naturschutzgebiete Lautertal und Arnegger Ried. Unter Landschaftsschutz stehen weite Teile des Hochsträß im Bereich Dietingen/Markbronn und Klingenstein, das Kiesental sowie Landschaftsteile östlich von Bermaringen, südlich von Wippingen und im Bereich Birkhalde/Oberherrlingen. Das bestehende LSG "Autobahn" östlich von Bermaringen wird aufgehoben (laufendes Verfahren, FNP wird zu gegebener Zeit angepaßt).

Im Flächennutzungsplan werden darüber hinaus neue Schutzgebietsvorschläge gemacht. Diese bedürfen zur Umsetzung eines formalen naturschutzrechtlichen Verfahrens, das heißt die Vorschläge sind vorerst nur als Zielsetzung der Gemeinde zu verstehen. Vorgeschlagen werden folgende Gebiete:

Geplante Naturschutzgebiete

1.      Wacholderheide "Untere Siener Halde" in Arnegg

Geplante Landschaftsschutzgebiete

2.      Am östlichen Ortsrand von Dietingen

3.      Erweiterung LSG in Herrlingen

4.      Hecken und Halbtrockenrasen südlich von Klingenstein

Geplante flächenhafte Naturdenkmale

5.      Heidefläche "Burgäcker" in Weidach

6.      Heidefläche und Feuchtbiotop "Mähdlesbaum" in Weidach

7.      Heidefläche "Beibruckberg" in Herrlingen

8.      Heidefläche Weidacher Hütte

Entwicklungsflächen

Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB stellt der Flächennutzungsplan auch die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Zielsetzung ist, durch Pflanz- und Extensivierungsmaßnahmen eine ökologische Aufwertung zu erreichen, die auch zu einer qualitativen Anreicherung des Landschaftsbildes führen soll. Der Plan stellt somit die künftigen Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung dar, was natürlich gleichzeitig bedeutet, dass auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet derartige Maßnahmen durchgeführt werden können.

1.      Erhalt und Neupflanzung von Obstwiesen am südlichen Ortsrand von Wippingen

2.      Extensivierung und Umwandlung des Auebereichs in Grünland im Lautertal

3.      Extensivierung und Umwandlung von Acker in Grünland im Blautal im Bereich Arnegg.

Flurdurchgrünung

Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan werden auch Vorschläge zur Flurdurchgrünung gemacht. Zielsetzung ist eine Biotopvernetzung und Durchgrünung der strukturarmen Feldflur. In jenen Gemeindeteilen, wo bereits entsprechende Biotopvernetzungskonzepte von anderer Seite erarbeitet wurden, sind diese übernommen und in ihren Grundzügen dargestellt (z.B. Bermaringen).


Flurdurchgrünungen sind in folgenden Bereichen schwerpunktartig durchzuführen:

1.      Bermaringen (soweit noch nicht realisiert)

2.      Wippingen

3.      Weidach

4.      Markbronn/Dietingen.

Renaturierung von Fließgewässern

Ebenfalls nachrichtlich werden jene Fließgewässer gekennzeichnet, die durch geeignete Entwicklungsmaßnahmen revitalisiert werden sollen:

1.      Arnegger Talgraben

2.      Blau östlich Ehrenstein.