Öffentliche Bekanntmachungen:
40. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm - Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) -
Der Nachbarschaftsverband Ulm führt zur Zeit ein Verfahren zur 40. Teiländerung des seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die Teilbereiche

Ulm: geplante Sonderbauflächen (Photovoltaik)
Illerkirchberg: geplante Sonderbaufläche (Photovoltaik)

durch.

Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm weitere Flächenausweisungen erforderlich.

Nach Beschluss des Verwaltungsrates des Nachbarschaftsverbands Ulm vom 22.03.2024 findet in der Zeit vom 22. April - 24. Mai 2024 die öffentliche Auslegung des Änderungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. In dieser Zeit können die Unterlagen im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Zusätzlich werden Planunterlagen durch die Gemeinde Illerkirchberg bereitgehalten. Bis zum 24.05.2024 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (Postalische Anschrift: Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).

Bei Flächennutzungsplänen ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden nachfolgend aufgeführt:
Fachgutachten:
Verfasser: Nachbarschaftsverband Ulm
Thema: Umweltbericht
Stellungnahme Bürger:
Thema Artenschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Stadt Ulm - SUB V
Thema: Altlasten, Bodenschutz, Naturschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RP Tübingen
Thema: Naturschutz, Klimaschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Thema: Naturschutz, Forst, Bodenschutz, Gewässer
Stellungnahme:
Verfasser: RP Freiburg
Thema: Bodenschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RV Donau-Iller
Thema: Grünzug, Grünzäsur, Kaltluft


Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.

Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr


Ansbacher
Verbandsvorsitzender