Berichtigungen:
1 Seniorenzentrum Böfinger Weg
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen wurde für einen Teilbereich in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 20.12.2007 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenzentrum Böfinger Weg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
2 Weinbergweg – Ruländerweg
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gemeinbedarfsfläche für schulische Zwecke wurde für einen Teilbereich in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 22.5.2009 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Weinbergweg – Ruländerweg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
3 Neunkirchenweg - Wandtstraße
Erläuterungen:
Die symbolhaft dargestellte Gemeinbedarfsfläche Kirche wurde in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 23.10.2008 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Neunkirchenweg - Wandtstraße“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
4 Mähringer Weg - am Bleicher Hag - Wilhelm-Geyer-Weg
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Wohnbaufläche wurde in gemischte Baufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 15.01.2009 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Mähringer Weg - am Bleicher Hag - Wilhelm-Geyer-Weg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine gemischte Nutzung vorsieht.
5 Marchtalerstraße - Silcherweg - Rengerweg
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gewerbefläche wurde in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 08.07.2010 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Marchtalerstraße - Silcherweg - Rengerweg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
7 Zollernring - Pfefflinger Straße
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gemeinbedarfsfläche für Schulen wurde in Wohnbaufläche und Sonderbaufläche mit Vermerk "Klinik" geändert. Maßgebend hierfür ist der am 30.12.2010 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Zollernring - Pfefflinger Straße“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohn- und Sonderbebauung (Klinik) vorsieht.
8 Wörthstraße - Seydlitzstraße - Blücherstraße
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte gemischte Baufläche wurde in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 07.04.2011 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wörthstraße - Seydlitzstraße - Blücherstraße“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohbebauung vorsieht.
9 Kindertagesstätte Burgauer Weg 50
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Grünfläche wurde in Fläche für Gemeinbedarf geändert. Maßgebend hierfür ist der am 17.10.2013 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kindertagesstätte Burgauer Weg 50“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Kindergartennutzung vorsieht.
10 Kindertagesstätte Biberacher Str. 136
Erläuterungen:
Die dargestellte Wohnbaufläche wurde um das Symbol "Soziale Einrichtung" ergänzt. Maßgebend hierfür ist der am 04.07.2013 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kindertagesstätte Biberacher Str. 136“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Kindergartennutzung vorsieht.
11 Sedanstraße - Magirusstraße
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gewerbefläche wurde in gemischte Baufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 03.05.2012 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sedanstraße - Magirusstraße“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Mischbebauung vorsieht.
12 Wörthstraße - Nüblingweg
Erläuterungen:
Das bislang dargestellte Mischgebiet wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 28.03.2013 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wörthstraße - Nüblingweg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
13 Wörthstraße 11 - 13
Erläuterungen:
Das bislang dargestellte Mischgebiet wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 27.02.2014 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wörthstraße 11 - 13“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
14 Safranberg - Leimgrubenweg
Erläuterungen:
Das dargestellte Sondergebiet "Klinik" wurde auf die Größe der noch vorhandenen klinischen Einrichtungen verkleinert. Es wurde ein Wohnbau- sowie ein Mischgebiet ausgewiesen. Maßgebend hierfür sind der am 27.11.2014 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Wohnquartier ehem. Klinikum Safranberg“ und der am 18.11.2017 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Safranberg - Leimgrubenweg“ der Stadt Ulm. Die Bebauungspläne sehen an dieser Stelle Wohn- und Mischbebauung vor.
15 Wohnquartier Egginger Weg
Erläuterungen:
Die dargestellte geplante Grünfläche "Sportplatz" wurde zum Teil in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 15.05.2015 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Wohnquartier Egginger Weg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
16 Wohnquartier Altes Krankenhaus Söflingen
Erläuterungen:
Die symbolhaft dargestellte Gemeinbedarfsfläche "Einrichtung für gesundheitliche Zwecke" wurde in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür sind der am 30.07.2015 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnquartier Altes Krankenhaus Söflingen“ und der am 22.07.2017 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnquartier Altes Krankenhaus Söflingen - Maienweg“ der Stadt Ulm. Die Bebauungspläne sehen an dieser Stelle Wohnbebauung vor.
17 Am Weinberg
Erläuterungen:
Das bislang dargestellte Sondergebiet "Bund" wurde in eine Wohnbau- und eine Mischgebietsfläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 21.07.2018 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Am Weinberg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohn- sowie eine Mischbebauung vorsieht.
18 Nördliches Dichterviertel
Erläuterungen:
Das bislang dargestellte Gewerbegebiet wurde zum Teil in ein Mischgebiet geändert. Maßgebend hierfür sind der am 25.02.2016 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördliches Dichterviertel - Teil I Kleiststraße“ und der am 18.11.2017 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördliches Dichterviertel - Teil II Kleiststraße“ der Stadt Ulm. Die Bebauungspläne sehen an dieser Stelle eine gemischte Bebauung vor.
20 Erbach-Ringingen, Hafenäcker III
Erläuterungen:
Die dargestellte Fläche für Landwirtschaft wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Das Planzeichen für bestehendes Wohngebiet wurde hinzugefügt. Maßgebend für die Anpassung ist der am 25.11.2021 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Hafenäcker III“ der Stadt Erbach, welcher an dieser Stelle Wohnbebauung vorsieht.
19 Alten- und Pflegeheim Abteistraße
Erläuterungen:
Die dargestellte Mischgebietsfläche wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 31.03.2016 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Alten- und Pflegeheim Abteistraße“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
21 Blaubeurer-Tor-Tunnel und Umbau Blaubeurer-Tor-Kreisel
Erläuterungen:
Die dargestellte Verkehrsfläche wurde in eine Grünfläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 26.11.2022 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Blaubeurer-Tor-Tunnel und Umbau Blaubeurer-Tor-Kreisel“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine öffentliche Grünfläche vorsieht.
22 Nördliches Dichterviertel, Teil III - V Kleiststraße
Erläuterungen:
Die dargestellte Gewerbefläche wurde in eine Mischgebietsfläche geändert. Das Planzeichen für bestehendes Gewerbegebiet wurde herausgenommen. Maßgebend für die Anpassung sind: der am 06.06.2020 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Nördliches Dichterviertel - Teil III Kleiststraße“, der am 17.07.2021 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Nördliches Dichterviertel - Teil IV Kleiststraße“ und der am 27.11.2021 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Nördliches Dichterviertel - Teil V Kleiststraße“ der Stadt Ulm. Diese sehen an dieser Stelle eine gemischte Bebauung vor.
23 Dreifaltigkeitshof
Erläuterungen:
Die dargestellte Gemeinbedarfsfläche wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 30.03.2019 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Dreifaltigkeitshof“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
24 Ehmannstraße - Fröbelstraße
Erläuterungen:
Die dargestellte Mischgebietsfläche wurde in eine Gemeinbedarfsfläche sowie in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 24.06.2017 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Ehmannstraße - Fröbelstraße“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Gemeinbedarfs- sowie eine Wohnbebauung vorsieht.
25 Gneisenaustraße 65-71
Erläuterungen:
Die dargestellte Mischgebietsfläche wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 18.11.2017 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Gneisenaustraße 65-71“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
26 Erbach, Untere Halde und Untere Halde II
Erläuterungen:
Die dargestellte Gewerbefläche sowie die Fläche für Landwirtschaft wurden in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend für die Anpassung sind die am 12.04.2023 rechtswirksam gewordenen Bebauungspläne „Untere Halde“ und "Untere Halde II" der Stadt Erbach, welche an dieser Stelle Wohnbebauung vorsehen.
27 Hauffstraße 10 - Erweiterung Landratsamt
Erläuterungen:
Die dargestellte Mischgebietsfläche wurde in eine Gemeinbedarfsfläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 18.02.2017 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Hauffstraße 10 - Erweiterung Landratsamt“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Bebauung für den Gemeinbedarf vorsieht.
28 Klosterhof 12
Erläuterungen:
Die dargestellte Gemeinbedarfsfläche wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 02.04.2022 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Klosterhof 12“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
29 Leimgrubenweg
Erläuterungen:
Die dargestellte Mischgebietsfläche sowie die Sondergebietsfläche wurden in eine Gewerbefläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 06.06.2020 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Leimgrubenweg“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Gewerbebebauung vorsieht.
30 Blaustein, Mähringer Straße
Erläuterungen:
Die dargestellte Fläche für Landwirtschaft wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Die Darstellung der Landschaftsschutzgebietsgrenze wurde auf die tatsächliche Grenze angepasst. Maßgebend für die Anpassung ist der am 12.04.2024 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Mähringer Straße“ der Stadt Blaustein, welcher an dieser Stelle Wohnbebauung vorsieht.
31 Magirusstraße - Söflinger Straße Teil 2
Erläuterungen:
Die dargestellte Gewerbefläche wurde in eine Mischgebietsfläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 13.06.2020 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Magirusstraße - Söflinger Straße Teil 2“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine gemischte Bebauung vorsieht.
32 Westlich des Mahdwegs, Blaustein
Erläuterungen:
Die dargestellte Fläche für Landwirtschaft wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Die vorhandene Fläche des geplanten Wohngebiets wurde angepasst. Die Darstellung einer Fläche "Streuobstwiese" wurde angepasst. Maßgebend für die Anpassung ist der am 23.02.2018 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Westlich des Mahdwegs“ der Stadt Blaustein, welcher an dieser Stelle Wohnbebauung vorsieht.
33 Multscherstraße
Erläuterungen:
Die dargestellte Gewerbefläche wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 27.11.2021 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Multscherstraße - östlich des Fort Unterer Kuhberg“ sowie der am 26.06.2021 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Multscherstraße 7-9“ der Stadt Ulm, welche an dieser Stelle Wohnbebauung vorsehen.
34 Südlich Oberberghofstraße
Erläuterungen:
Die dargestellte Fläche für Landwirtschaft wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Die Darstellung einer Fläche für "Erhalt und Pflege wertvoller Landschaftsstrukturen" wurde angepasst. Maßgebend für die Anpassung ist der am 21.02.2022 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Südlich Oberberghofstraße“ der Stadt Blaustein, welcher an dieser Stelle Wohnbebauung vorsieht.
35 Schellenberg Teil 1
Erläuterungen:
Die dargestellte Fläche für Landwirtschaft wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Die Darstellung einer Fläche für "Erhalt und Pflege wertvoller Landschaftsstrukturen" wurde herausgenommen. Maßgebend für die Anpassung ist der am 10.12.2020 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Schellenberg Teil 1“ der Stadt Erbach, welcher an dieser Stelle Wohnbebauung vorsieht.
36 Schwamberger Hof (Bachstraße - Wichernstraße)
Erläuterungen:
Die dargestellte Mischgebietsfläche wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 22.07.2017 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Schwamberger Hof (Bachstraße - Wichernstraße)“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
37 Söflinger Straße - Käßbohrerstraße
Erläuterungen:
Die dargestellte Gewerbefläche wurde in eine Mischgebietsfläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 13.07.2019 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Söflinger Straße - Käßbohrerstraße“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine gemischte Bebauung vorsieht.
38 Nördlich Sperberweg, östlich Burgweg, Blaustein
Erläuterungen:
Die dargestellte Fläche für Landwirtschaft wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Die Darstellung einer Fläche für "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft" wurde angepasst. Maßgebend für die Anpassung ist der am 03.12.2021 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Nördlich Sperberweg, östlich Burgweg“ der Stadt Blaustein, welcher an dieser Stelle Wohnbebauung vorsieht.
39 Ziegelländeweg - Im Gleisdreieck
Erläuterungen:
Die dargestellte Mischgebietsfläche sowie die Sondergebietsfläche wurde in eine Gewerbefläche geändert. Die Zweckbestimmung des Sondergebiets "Hochschule" wurde herausgenommen. Maßgebend für die Anpassung ist der am 18.12.2021 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Ziegelländeweg - Im Gleisdreieck“ der Stadt Ulm, welcher an dieser Stelle eine Gewerbebebauung vorsieht.
40 Talensteinweg, Blaustein
Erläuterungen:
Die dargestellte Mischgebietsfläche sowie die Fläche für Landwirtschaft wurde in eine Wohnbaufläche sowie eine Gemeinbedarfsfläche geändert. Maßgebend für die Anpassung ist der am 21.02.2022 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Talensteinweg“ der Stadt Blaustein, welcher an dieser Stelle Wohnbebauung vorsieht.