Berichtigungen:
1 Seniorenzentrum Böfinger Weg
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen wurde für einen Teilbereich in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 20.12.2007 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenzentrum Böfinger Weg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
2 Weinbergweg – Ruländerweg
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gemeinbedarfsfläche für schulische Zwecke wurde für einen Teilbereich in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 22.5.2009 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Weinbergweg – Ruländerweg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
3 Neunkirchenweg - Wandtstraße
Erläuterungen:
Die symbolhaft dargestellte Gemeinbedarfsfläche Kirche wurde in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 23.10.2008 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Neunkirchenweg - Wandtstraße“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
4 Mähringer Weg - am Bleicher Hag - Wilhelm-Geyer-Weg
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Wohnbaufläche wurde in gemischte Baufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 15.01.2009 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Mähringer Weg - am Bleicher Hag - Wilhelm-Geyer-Weg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine gemischte Nutzung vorsieht.
5 Marchtalerstraße - Silcherweg - Rengerweg
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gewerbefläche wurde in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 08.07.2010 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Marchtalerstraße - Silcherweg - Rengerweg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
6 Ziegelländerweg - Beim oberen Donauturm
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte gemischte Baufläche wurde für einen Teilbereich in Sonderbaufläche mit Vermerk "Hochschule" geändert. Maßgebend hierfür ist der am 23.12.2010 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Ziegelländerweg - Beim oberen Donauturm“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Sonderbebauung für Hochschulen vorsieht.
7 Zollernring - Pfefflinger Straße
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gemeinbedarfsfläche für Schulen wurde in Wohnbaufläche und Sonderbaufläche mit Vermerk "Klinik" geändert. Maßgebend hierfür ist der am 30.12.2010 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Zollernring - Pfefflinger Straße“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohn- und Sonderbebauung (Klinik) vorsieht.
8 Wörthstraße - Seydlitzstraße - Blücherstraße
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte gemischte Baufläche wurde in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 07.04.2011 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wörthstraße - Seydlitzstraße - Blücherstraße“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohbebauung vorsieht.
9 Kindertagesstätte Burgauer Weg 50
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Grünfläche wurde in Fläche für Gemeinbedarf geändert. Maßgebend hierfür ist der am 17.10.2013 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kindertagesstätte Burgauer Weg 50“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Kindergartennutzung vorsieht.
10 Kindertagesstätte Biberacher Str. 136
Erläuterungen:
Die dargestellte Wohnbaufläche wurde um das Symbol "Soziale Einrichtung" ergänzt. Maßgebend hierfür ist der am 04.07.2013 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kindertagesstätte Biberacher Str. 136“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Kindergartennutzung vorsieht.
11 Sedanstraße - Magirusstraße
Erläuterungen:
Die bislang dargestellte Gewerbefläche wurde in gemischte Baufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 03.05.2012 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sedanstraße - Magirusstraße“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Mischbebauung vorsieht.
12 Wörthstraße - Nüblingweg
Erläuterungen:
Das bislang dargestellte Mischgebiet wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 28.03.2013 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wörthstraße - Nüblingweg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
13 Wörthstraße 11 - 13
Erläuterungen:
Das bislang dargestellte Mischgebiet wurde in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 27.02.2014 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wörthstraße 11 - 13“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
14 Safranberg - Leimgrubenweg
Erläuterungen:
Das dargestellte Sondergebiet "Klinik" wurde auf die Größe der noch vorhandenen klinischen Einrichtungen verkleinert. Es wurde ein Wohnbau- sowie ein Mischgebiet ausgewiesen. Maßgebend hierfür sind der am 27.11.2014 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Wohnquartier ehem. Klinikum Safranberg“ und der am 18.11.2017 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Safranberg - Leimgrubenweg“ der Stadt Ulm. Die Bebauungspläne sehen an dieser Stelle Wohn- und Mischbebauung vor.
15 Wohnquartier Egginger Weg
Erläuterungen:
Die dargestellte geplante Grünfläche "Sportplatz" wurde zum Teil in eine Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 15.05.2015 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Wohnquartier Egginger Weg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorsieht.
16 Wohnquartier Altes Krankenhaus Söflingen
Erläuterungen:
Die symbolhaft dargestellte Gemeinbedarfsfläche "Einrichtung für gesundheitliche Zwecke" wurde in Wohnbaufläche geändert. Maßgebend hierfür sind der am 30.07.2015 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnquartier Altes Krankenhaus Söflingen“ und der am 22.07.2017 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnquartier Altes Krankenhaus Söflingen - Maienweg“ der Stadt Ulm. Die Bebauungspläne sehen an dieser Stelle Wohnbebauung vor.
17 Am Weinberg
Erläuterungen:
Das bislang dargestellte Sondergebiet "Bund" wurde in eine Wohnbau- und eine Mischgebietsfläche geändert. Maßgebend hierfür ist der am 21.07.2018 rechtswirksam gewordene Bebauungsplan „Am Weinberg“ der Stadt Ulm, der an dieser Stelle eine Wohn- sowie eine Mischbebauung vorsieht.
18 Nördliches Dichterviertel
Erläuterungen:
Das bislang dargestellte Gewerbegebiet wurde zum Teil in ein Mischgebiet geändert. Maßgebend hierfür sind der am 25.02.2016 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördliches Dichterviertel - Teil I Kleiststraße“ und der am 18.11.2017 rechtswirksam gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördliches Dichterviertel - Teil II Kleiststraße“ der Stadt Ulm. Die Bebauungspläne sehen an dieser Stelle eine gemischte Bebauung vor.